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   VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18   

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https://dejure.org/2019,38989
VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18 (https://dejure.org/2019,38989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.10.2019 - 1 A 1564/18 (https://dejure.org/2019,38989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 1 A 1564/18 (https://dejure.org/2019,38989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    2013 § 57 Abs 4 HBeamtVG, § 57 Abs. 1 HBeamtVG
    Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.11.2014 - 2 B 72.14

    Erträge aus der Anlage des Kapitalvermögens als anrechenbares Erwerbseinkommen;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Um Kapitalerträge handele es sich etwa bei Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft dann, wenn der Beamte im Gewerbebetrieb nicht mitarbeite (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 72/14 -, juris Rn. 9 f.; in diese Richtung auch OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 -, juris Rn. 36).

    Dagegen scheidet im Hinblick auf den Alimentationsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 5 GG eine Anrechnung desjenigen Einkommens aus, das nicht das Ergebnis der vorzeitig anderweitig einsetzbaren Arbeitskraft des Ruhestandsbeamten, sondern Ertrag seines privaten Vermögens ist (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 72/14 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Sofern keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, kann die vom Finanzamt vorgenommene Einordnung auch versorgungsrechtlich zugrunde gelegt werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 58/11 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 -, LKRZ 2015, 338, 339).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Um Kapitalerträge handele es sich etwa bei Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft dann, wenn der Beamte im Gewerbebetrieb nicht mitarbeite (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 72/14 -, juris Rn. 9 f.; in diese Richtung auch OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 -, juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Sofern keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, kann die vom Finanzamt vorgenommene Einordnung auch versorgungsrechtlich zugrunde gelegt werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 58/11 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 -, LKRZ 2015, 338, 339).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 14 ZB 15.2577

    Rechtsmissbräuchliche Gestaltung von Erwerbseinkommen zur Vermeidung der

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Derartige missbräuchliche Vertragsgestaltungen hindern nämlich die Anwendung der Anrechnungsvorschriften nicht (Bay. VGH, Beschluss vom 18. September 2017 - 14 ZB 15.2577 -, juris Rn. 8).
  • VG Stuttgart, 29.05.2017 - 7 K 5717/15

    Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen aus GmbH an Versorgungsberechtigten

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18
    Gewinnausschüttungen an einen Versorgungsberechtigten aus einer GmbH seien nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 29. Mai 2017 - 7 K 5717/15 -, juris) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der Versorgungsberechtigte in dieser GmbH in einen solchen Umfang mitarbeite, dass er seine Arbeitskraft in erheblichem Maße einbringe und die Geschäfte der Gesellschaft leite.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Die vom Finanzamt vorgenommene Einordnung der Einkunftsart kann auch versorgungsrechtlich zugrunde gelegt werden, sofern keine anderweitigen Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 58.11 - juris Rn. 12 und vom 23. Februar 2021 - 2 C 22.19 - juris Rn. 19, 21 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 1 A 1564/18 - juris Rn. 29).
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